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Recht

Drei Angaben, die auf jeder Website fehlen dürfen, außer Ihrer

Das Impressum ist die einzige Seite, die niemand freiwillig liest und deren Fehlen trotzdem teuer werden kann.

Von Tinte & Pixel · 22. September 2026 · Lesedauer 4 Min

Ein Coach aus Dresden startet mit einer schlanken Landingpage, ohne Impressum, es soll ja nur ein Anfang sein. Wenige Wochen später liegt eine Abmahnung im Briefkasten, nicht von einer Behörde, sondern von einem Wettbewerber. Denn das Fehlen eines Impressums ist von außen in Sekunden zu erkennen, und es gibt Kanzleien, die genau danach suchen.

Wen die Pflicht trifft

Die Impressumspflicht steht heute im Digitale-Dienste-Gesetz, das 2024 das alte Telemediengesetz abgelöst hat. Sie greift in der Regel, sobald eine Website geschäftsmäßig betrieben wird, und das ist schnell der Fall: Wer Leistungen anbietet, wirbt oder auch nur dauerhaft für seinen Betrieb sichtbar sein will, fällt üblicherweise darunter. Rein private Seiten ohne jeden geschäftlichen Bezug bleiben meist außen vor, doch die Grauzone ist schmaler, als viele denken.

Was hineingehört

Der Kern ist schnell aufgezählt: der vollständige Name beziehungsweise die Firma mit Rechtsform, eine ladungsfähige Anschrift, also kein Postfach, und ein schneller Kontaktweg samt E-Mail-Adresse. Je nach Rechtsform und Branche kommen Angaben hinzu, etwa Handelsregister und Registernummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder bei reglementierten Berufen Kammer und Berufsbezeichnung. Welche Kombination gilt, hängt vom Einzelfall ab, das Muster des Nachbarn passt selten eins zu eins. Das gilt erst recht über die Grenze hinweg: Wer auch in Österreich einen Betrieb führt, hat es dort mit E-Commerce-Gesetz und Mediengesetz zu tun, die eigene Angaben verlangen. Für diesen Fall gibt es einen kostenlosen Impressum-Generator für Österreich, der die Daten direkt aus Firmenbuch und Gewerberegister übernimmt.

Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar

Das Gesetz verlangt, dass die Angaben leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sind. Bewährt hat sich der Link im Footer, der von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks zum Ziel führt, unter genau diesem Namen: Impressum. Verstecken gilt nicht, auch nicht in Bilddateien, die Abmahner ohnehin lesen können. Und die Pflicht endet nicht an der eigenen Domain, auch geschäftlich genutzte Profile in sozialen Netzwerken brauchen in der Regel einen Impressumsverweis.

Was bei Verstößen drohen kann

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann Abmahnungen von Wettbewerbern nach sich ziehen, samt Kostennote und Unterlassungserklärung, und auch Bußgelder sind möglich. Wie bei den Abmahnwellen um extern geladene Schriftarten gilt: Die Angreifbarkeit entsteht nicht durch böse Absicht, sondern durch Nachlässigkeit. Eine halbe Stunde Sorgfalt nimmt der Website eine ihrer am leichtesten auffindbaren Schwachstellen.

“Wer geschäftlich sichtbar sein will, muss auch greifbar sein. Das Impressum ist der Preis der Öffentlichkeit, und es ist der kleinste von allen.”
— Tinte & Pixel

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

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